Allgemeine Geschäftsbedingungen.
TrackLog System GmbH · Spitalgasse 1/43, 1090 Wien
Vertreten durch die Geschäftsführung: Arne Rünger, Jonas Regul · Stand: Juli 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der TrackLog System GmbH, FN 682974 z, Handelsgericht Wien (im Folgenden „TrackLog") und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde").
1.2 Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG erfolgt nicht. Sollte eine Bestellung dennoch von einer Person aufgegeben werden, die als Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG anzusehen ist, behält sich TrackLog vor, die Bestellung abzulehnen und den Vorgang rückabzuwickeln. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft.
1.3 Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn TrackLog ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos leistet.
1.4 TrackLog ist berechtigt, diese AGB für laufende Vertragsbeziehungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens acht Wochen in Textform anzupassen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. TrackLog wird den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung auf diese Folge ausdrücklich hinweisen. Im Falle des Widerspruchs ist TrackLog berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.
1.5 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TrackLog.
2.1 Gegenstand der Leistungen von TrackLog sind je nach Vereinbarung:
- (a) die Lieferung, Vermietung oder das Leasing von Hardware, insbesondere GPS-Fahrzeugtrackern, OBD-Dongles, Gateways und Zubehör („Hardware");
- (b) die Bereitstellung einer Software-Plattform zur Live-Ortung, Fahrtenbuchführung, Routenverlauf, Geofencing, Flottenübersicht und damit verbundener Auswertungen („Plattform");
- (c) damit verbundene Dienstleistungen wie Konfiguration, Inbetriebnahme, Support und Wartung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. dem individuellen Vertrag. Produktbeschreibungen, technische Daten und Abbildungen auf der Website sind Leistungsbeschreibungen, keine Garantien im Rechtssinn.
2.3 Support umfasst die Beantwortung technischer Anfragen per E-Mail und Telefon Montag bis Samstag von 08:00-20:00 Uhr MEZ, ausgenommen österreichische gesetzliche Feiertage.
2.4 TrackLog ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Kernleistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
3.1 Die Hardware und die Plattform dienen der Ortung von Fahrzeugen, der Fahrtenbuchführung und der Flottenkoordination. Sie sind Hilfsmittel und ersetzen nicht die Eigenverantwortung des Kunden für die rechtmäßige Nutzung im eigenen Betrieb.
3.2 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Nutzung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere zum Datenschutz (DSGVO, DSG) und zum Arbeitnehmerdatenschutz. Dazu gehört unter anderem die Festlegung einer rechtlichen Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Fahrern und sonstigen betroffenen Personen, die erforderliche Information der Betroffenen sowie gegebenenfalls das Einholen von Einwilligungen oder der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
3.3 TrackLog erteilt keine Rechtsberatung. Positions- und Fahrzeugdaten können je nach Umgebung (Tunnel, Parkhäuser, Störungen, Mobilfunkabdeckung) ungenau, verzögert oder zeitweise ausfallen. Der Kunde hat angemessene betriebliche Prozesse vorzuhalten, die auch bei Ausfall der Hardware, der Plattform oder der Datenübertragung seinen Geschäftsbetrieb sichern.
3.4 TrackLog übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf eine ausgebliebene, verspätete oder unrichtige Reaktion des Kunden auf bereitgestellte Positions-, Alarm- oder Fahrtenbuchdaten zurückzuführen sind.
4.1 Angebote von TrackLog sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung durch TrackLog oder mit der Ausführung der Leistung zustande.
4.3 Bei offensichtlichen Irrtümern, Druck- oder Rechenfehlern in Angeboten, Bestätigungen oder Preislisten ist TrackLog nicht gebunden.
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Geschäftssitz und ausschließlich Verpackung, Versand, Transport und etwaiger Zölle, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Bei wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. Beim Jahresabo (Punkt 15.2) erfolgt die Verrechnung jährlich im Voraus für die jeweilige Vertragslaufzeit, sofern nicht abweichend vereinbart.
5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB.
5.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
5.6 TrackLog ist berechtigt, Preise für laufende Dauerleistungen nach angemessener Vorankündigung (mindestens acht Wochen) anzupassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preisänderung zu.
6.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden oder, bei Versendung, mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
7.1 Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen im Eigentum von TrackLog.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde TrackLog unverzüglich zu verständigen.
7.3 Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; der Kunde tritt die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber an TrackLog ab.
8.1 Der Kunde hat die gelieferte Hardware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind binnen vier Werktagen ab Übergabe schriftlich zu rügen; versteckte Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung. § 377 UGB gilt.
8.2 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt; Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
9.1 TrackLog leistet Gewähr dafür, dass die Hardware bei Übergabe die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Übergabe.
9.2 TrackLog hat das Recht, nach eigener Wahl zunächst durch Verbesserung oder Austausch nachzubessern. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird abbedungen.
9.3 Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage oder Installation, Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen, Eingriffe Dritter, Umgebungsbedingungen außerhalb der spezifizierten Betriebsparameter oder normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
9.4 Für Software und Plattform wird keine Gewähr für eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit übernommen. Positionsgenauigkeit und Vollständigkeit von GPS-Daten hängen von Faktoren außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von TrackLog ab.
10.1 TrackLog haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet TrackLog gegenüber Unternehmern nicht, soweit gesetzlich zulässig.
10.3 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, reine Vermögensschäden sowie für Schäden aus fehlender, verspäteter oder unrichtiger Positionsübermittlung ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
10.4 Die Haftung von TrackLog ist der Höhe nach auf den im betreffenden Vertragsjahr vom Kunden an TrackLog gezahlten Gesamtbetrag begrenzt, höchstens jedoch auf EUR 50.000 pro Schadenereignis.
10.5 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) bleiben unberührt.
10.6 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
11.1 TrackLog bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, sofern nicht in einem gesonderten Service-Level-Agreement (SLA) ausdrücklich vereinbart.
11.2 Wartungsarbeiten, Updates und betriebsnotwendige Eingriffe können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
11.3 Von der geschuldeten Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs von TrackLog liegen (insbesondere Störungen der Mobilfunk- oder Internetverbindung, Stromausfälle beim Kunden, höhere Gewalt).
12.1 Der Kunde erhält an der Plattform ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
12.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu dekompilieren, zu bearbeiten oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist.
13.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen DSG.
13.2 Soweit TrackLog im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO vor Aufnahme der Leistungserbringung vorausgesetzt.
13.3 TrackLog ist berechtigt, anonymisierte bzw. aggregierte Nutzungs- und Telematikdaten zur Verbesserung der Leistungen und für statistische Zwecke zu verwenden.
13.4 Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf tracklog.at beschrieben.
14.1 Die im Rahmen des Abonnements bereitgestellten GPS-Tracker (TrackLog T1) bleiben Eigentum der TrackLog System GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die Hardware binnen 14 Tagen nach Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand an TrackLog zurückzusenden.
14.2 Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
14.3 Erfolgt die Rücksendung nicht fristgerecht oder wird die Hardware beschädigt zurückgegeben, ist TrackLog berechtigt, pro Gerät einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 49,00 € in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
15.1 Verträge über Dauerleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung eine Mindestlaufzeit oder ein Jahresabo vereinbart ist.
15.2 Jahresabo: Ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ein Jahresabo vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate ab Beginn der Leistungserbringung (Vertragsbeginn). Das Jahresabo verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn es nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Während der laufenden Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
15.3 Monatliche Verträge und Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
15.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften einzuhalten. Eine Weitergabe in sanktionierte Länder oder an sanktionierte Personen ist ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung untersagt.
Ereignisse höherer Gewalt entbinden die betroffene Partei für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als drei Monate, sind beide Parteien zur Kündigung des betroffenen Vertrags berechtigt.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für fünf Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
19.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
19.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.4 Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
19.5 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von TrackLog in Wien.
TrackLog System GmbH · Spitalgasse 1/43 · 1090 Wien · Geschäftsführung: Arne Rünger, Jonas Regul · FN 682974 z, Handelsgericht Wien · UID wird ergänzt